Published by admin on 07 Mai 2010 um 10:53 am
Liberalisierung auf dem deutschen Gasmarkt
Ungefähr 750 verschiedene Gasanbieter existieren gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland. Über einen langen Zeitraum bestand im Deutschland ein Monopol auf dem Gasmarkt. Verbraucher konnten sich lange Zeit nicht eigenständig einen Gasanbieter suchen. Im Jahr 1998 wurde dann jedoch ein erster Schritt in Richtung Liberalisierung unternommen mit dem Erlass einer neuen EU-Richtlinie.
Ziel der Liberalisierung war es, den Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, sich einen eigenen Gasanbieter frei aussuchen zu können. Dies war jedoch am Anfang nur für Großkunden aus der Industrie möglich. Die privaten Gaskunden mussten noch weitere acht Jahre warten, bevor sie mehrere unterschiedliche Gasanbieter zur Auswahl hatten.
Im Bereich Strom konnten die Liberalisierung des Marktes relativ reibungslos vollzogen werden, auf dem Gasmarkt gestaltete sich dies etwas schwieriger, da die Bedingungen hier sehr kompliziert waren. Die Liberalisierung wurde beispielsweise erschwert durch die langfristigen Lieferverträge, die abgeschotteten Marktgebiete sowie durch die Quersubventionen, welche unter den Gasanbietern üblich waren.
Aufgrund dieser Situation bekam die Bundesrepublik Deutschland im Sommer 2000 eine Klage des Europäischen Gerichtshofs, da die Liberalisierung des Gasmarktes zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgreich umgesetzt worden war. Abgewiesen konnte die Klage lediglich durch die Verbändevereinigung (VV) zur Liberalisierung des Gasmarktes. In dieser enthalten war eine Art Selbstverpflichtung zur Öffnung der Gasnetze für andere Anbieter.
Im Mai 2003 kam es zur Verabschiedung einer so genannten Gasnovelle. Sie beinhaltete Vorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie. Nach ihrer Verabschiedung erklärte man das Versorgungsmonopol der deutschen Gasanbieter für unzulässig.
Im Sommer des Jahres 2005 wurde die Bundesnetzagentur mit der Aufsicht über den deutschen Gasmarkt beauftragt. Der freie Wettbewerb in der Gasbranche in seit dem gegeben, doch schreitet die Durchsetzung nur sehr langsam voran.