Published by admin on 23 Sep 2009
Verteilnetzbetreiber wird vom Kartellamt bestraft
Das Kartellamt hat entschieden, dass Verteilnetzbetreiber keine überhöhten Konzessionsabgaben von Gasanbietern mehr verlangen dürfen. Am Dienstag ist diese Entscheidung gefallen, die vom Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) als wegweisend begrüßt wird. Dieses Urteil verhindert, dass die regionalen Netzbetreiber auch in Zukunft weiterhin ihre Monopolstellung dazu nutzen, neue Unternehmen zu benachteiligen.
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